top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Priener Hütte

1. Meldepflicht und Ausweis

1.1. Eintrag ins Hüttenbuch Jeder Nächtigungsgast muss sich bei Ankunft in das Hüttenbuch eintragen und gegebenenfalls weiteren Meldevorschriften nachkommen. Zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel der Bergtour und die Handynummer im Hüttenbuch anzugeben.

​

2. Anspruch auf Schlafplätze

2.1. Bevorzugten Anspruch auf Schlafplätze Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz vor allen Hüttengästen haben: - Erkrankte oder Verletzte, denen der Abstieg oder der Transport ins Tal nicht zugemutet werden kann; - Rettungsmannschaften im Dienst.

2.2. Hygienische Auflagen Für alle Schlafplätze ist die Verwendung eines Hüttenschlafsacks oder eines Schlafsacks mit Kissenbezug verpflichtend vorgeschrieben. Bettwäsche kann gegen eine einmalige Gebühr von 10,- Euro vor Ort ausgeliehen werden.

​

2.3. Reservierungs- und Stornobedingungen

2.3.1. Es dürfen Vorausbestellungen für max. 90% der Schlafplätze entgegengenommen werden. Um Anmeldung bzw. Reservierung des Schlafplatzes über das Online-Reser vierungssystem wird gebeten.

2.3.2. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz gestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsab schluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen vor - soweit nicht aus drücklich die Schriftform vereinbart wurde.

2.3.3. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:

Bei Rücktritt ab 20 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 5 € pro Person und Nacht.

Bei Rücktritt ab 5 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 10 € pro Person und Nacht.

Bei Rücktritt ab 1 Tag vor Beginn des Aufenthaltes: 15 € pro Person und Nacht.

Ab einer Gruppengröße von 10 Personen kann bis 21 Uhr am Vorabend der Anreise 10% der Gruppe kostenlos storniert werden. Die obengenannten Fristen errechnen sich ab dem Eingang der schriftlichen Stornie rung des Gastes beim Hüttenpächter.

2.3.4. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B. Murenabgang) nicht möglich ist. Die Pächter sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!

2.3.5. Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter- und Lawinensituation etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortli chen für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen.

​

2.4. Nächtigungstarife

2.4.1. Aktuelle Nächtigungstarife für Mitglieder und Nichtmitglieder Die aktuellen Hüttengebühren sind – je Nacht und Person findest du unter diesem Link zu unserer Website. Die Gebühren für die Übernachtung müssen vor Ort in bar bezahlt werden. Kosten aus dem gastronomischen Bereich können in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

2.4.2. Ortstaxe

Die Gemeinde Aschau erhebt eine Ortstaxe. Diese beträgt 1,15 EUR / Erwachsener / Nacht und 1,- EUR / Minderjähriger ab 6 Jahre / Nacht und werden den Übernachtungsgebühren hinzugerechnet.

2.4.3. Infrastrukturbeitrag

Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte, in den für Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste 5 €/Übernachtung. Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.

2.4.4. Überbelegung

Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.

2.4.5 Preise Halbpension

unsere Aktuellen Preise für die Halbpension findest du hier auf unserer Website.

​

3. Erste Hilfe Material

In der Hütte sind Erste Hilfe Materialien im notwendigen Maße durch die Hüttenverwaltung bereitzustellen und im Eingangsbereich vorhanden.

​

4. Verhalten in der Hütte und ihrem Umfeld

4.1. Rücksichtnahme und Abfallbeseitigung Jeder Besucher hat sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass er andere Personen nicht stört. Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu halten, und alle Gäste haben zum Schutz der Gebirgswelt ihren Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.

4.2. Hüttenruhe Generell soll von 22 Uhr bis 7 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Früh Aufstehende müssen sich so verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.

4.3. Musizieren und Konzerte Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit der Hüttenverwaltung gestattet. Musikalische Darbietungen gegen Eintrittsgeld sind grundsätzlich nicht gestattet.

4.4. Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte dürfen weder in den Aufenthalts- und Schlafräumen noch im Hüttenbereich benutzt werden. Ausgenommen sind der Empfang des Wetter- und des Lawinenlageberichtes bzw. der Betrieb von Audiogeräten mit Kopfhörern außerhalb der Hüttenruhe. Die Hüttenverwaltung kann für bestimmte abgeschlossene Räume Ausnahmen zulassen, wenn die Gewähr besteht, dass die Gäste in den übrigen Räumen dadurch nicht gestört werden.

4.5. Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten.

4.6. In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg- und Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist nicht gestattet.

4.7. Verhalten bei Platzmangel: Bei Platzmangel dürfen Sitzplätze in den Gasträumen nicht im Voraus belegt werden; auf Wartende ist Rücksicht zu nehmen.

4.8. Werden Haustiere ins eigene Zimmer mitgebracht

 - wird eine zusätzliche Pauschale von 10,- € pro Nacht erhoben

 - dürfen diese die Hütte nur gereinigt und trocken betreten

 - dürfen diese aus hygienischen Gründen nicht im Bett und nicht auf den AV-Decken liegen

 - eine entsprechende Haustierdecke ist vom Tierhalter mitzuführen.

4.9. Beschädigung Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.

​

5. Aufsicht, Beschwerden

5.1. Hausrecht Die Hüttenverwaltung übt das Hausrecht aus.

5.2. Verstoß gegen die Hüttenordnung Wer die Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden.

5.3. Handhabung von Beschwerden Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie zeitnah schriftlich an das Hüttenteam zu richten.

​

​

bottom of page